Gräfenstein Dachdeckerei und -klempnerei GmbH

Wartung

Die Herbststürme kommen mit Sicherheit! - Rechtssicherheit für Sie.

Denn mit dieser Vereinbarung kann die regelmäßige Wartung des Daches durch einen Fachbetrieb nachgewiesen werden, zu der gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofes alle Hausbesitzer verpflichtet sind.

Ohne einen solchen Vertrag könnte – trotz bestehender Gebäudeversicherung – im Falle eines Schadens durch zum Beispiel bei Sturm herabgewehte Dachteile der Hauseigentümer regresspflichtig gemacht werden. Daher ist der Abschluss eines solchen Vertrages nicht nur für ältere Häuser, sondern unmittelbar nach Fertigstellung einer Neueindeckung oder Sanierung empfehlenswert.

Download Wartungsvertrag Muster

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